In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als sechshundert Menschen durch Feuer und vor allem auch Rauch. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden
betragen Millionen.
Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark
verrauchen, dass Lebensgefahr besteht.
Trotz gutem baulichem Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann.
Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder - so entsteht schnell ein Brand, der
häufig nicht sofort bemerkt wird.
Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohen Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich beim besonders giftiger Rauch. Wer im Schlaf überrascht
wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregase das Bewusstsein verlieren.
Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren.
Beim Menschen ist im Schlaf der Geruchssinn so gut wie ausgeschaltet.
Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten!
Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt.
So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.
Wo werden Rauchmelder installiert?
Rauchmelder gehören grundsätzlich an die Zimmerdecke und am besten in die Raummitte. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafzimmern zu installieren und in den Schlafzimmern selbst - vor allem wenn
Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehgeräte o. ä. benutzen.
Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch ein zusätzliches Gerät schützen.
In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden.
Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller.
In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarm ausgelöst werden könnte.
In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung
installierten Geräten gemeldet wird.
Tipps für den Kauf!
Bei der Ausstattung zu beachten:
Rauchmelder für Gehörlose!
Dieses System kombiniert eine Zentrale mit einem eingebauten Blitzlicht, einem oder mehrere Rauchmelder und einem Vibrationsmelder,
der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.
Ein Rauchmelder kostet nicht viel -
er rettet aber Gesundheit und Leben.
Und Übrigens: Seit 21.12.2009 ist in §47 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Ausstattung von Kinder- und Schlafzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen, vorgeschrieben! In bestehenden Wohnungen muss bis zum 31.12.2015 nachgerüstet werden.
Mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen Regelung in der Bauordnung
des Landes Sachsen-Anhalt unter § 47 Abs. 4
Sachsen-Anhalt war das vorletzte Bundesland bisher, das die Rauchmelderpflicht einführte. Dies erfolgte am 21. Dezember 2009.
Die Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt bezieht sich auch sofort auf Neubauten und Bestandsbauten.
Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt gilt für diese Wohnungen:
alle Neubauten seit dem 21. Dezember 2009
alle Bestandswohnungen – diese müssen bis spätestens 31.12. 2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden
Wieviele Rauchmelder sind pro Wohnung nötig?
Die Anzahl der Rauchmelder ist in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, muss
jeweils mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Eine Wohnung mit einem Flur, von dem 3 Kinderzimmer und ein Schlafzimmer abgehen benötigt also mindestens 5 Rauchmelder.
Wer muss die Rauchmelder anbringen und warten?
Die Verantwortlichkeit für die Anbringung von Rauchmeldern ist in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt nicht festgehalten. Fragen Sie bitte Ihren Vermieter, ob dieser die Kosten für die
Rauchmelder übernimmt, schließlich liegt der Erhalt seines Eigentums ja auch in seinem Interesse. Falls Ihr Vermieter die Kosten nicht übernimmt, tun Sie sich und Ihrer Sicherheit einen Gefallen:
Bringen Sie auf eigene Kosten Rauchmelder an.
Wo ist die Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt geregelt?
Geregelt ist die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter § 47 Abs. 4
Quelle: YouTube